Bauleitung
Entgegen dem allgemeinen Trend der Spezialisierung verstehen wir uns als klassische Architekten mit Projektüberblick.
Wir begleiten die Baustelle mit unserem Fachwissen und koordinieren die Schnittstellen der einzelnen Gewerke und Fachplaner vom ersten Spatenstich bis zur Fertigstellung und Abnahme des Objektes.
Die Umsetzung und Realisierung der zuvor in unserem Büro erarbeiteten Detailpläne und Leistungsbeschreibungen wird gemeinsam mit den ausführenden Unternehmen vor Ort besprochen und erläutert.
Insbesondere beim Bauen im Bestand ist eine erfahrene Bauleitung erforderlich, die praxisnah mit den Handwerksbetrieben auf der Baustelle konkrete Detaillösungen erarbeiten kann.

Die Bauleitung muss alle Anforderungen koordinieren: Gestaltung. Qualität. Kosten. Termine.
Informationen für Fachleute:
Wir erbringen nachfolgende Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure):

Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
- Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich rechtlichen Genehmigung, den Bauverträgen, den Ausführungsplänen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
- Koordination der an der Objektüberwachung beteiligten Fachplaner.
- Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans als Balkendiagramm.
- Dokumentation des Bauablaufs als Bautagebuch.
- Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen als Grundlage für die Abrechnung der Bauleistungen.
- Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen.
- Kostenkontrolle: Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen.
- Kostenfeststellung gemäß DIN 276.
- Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Beteiligung der Fachplaner mit Feststellung von Mängeln und Abnahmeempfehlungen für den Auftraggeber.
- Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahme und Teilnahme daran.
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel.
- Zusammenstellung einer Dokumentation mit Auflistung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Übergabe des Objektes.
Leistungsphase 9: Objektbetreuung
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen.
- Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel.
- Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
In den Leistungsphasen 8 und 9 können wir darüber hinaus auch „Besondere Leistungen“ gemäß Anlage 10 HOAI anbieten:
- Tätigkeit als „verantwortlicher Bauleiter“ nach jeweiligem Landesrecht.
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen.
- Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation.
- Aufstellen von Inventarverzeichnissen oder Dokumentation von Maschinenplänen.
- Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen.
- Objektverwaltung.